1,2,3 – Polizei

Hamburg hat sich bisher nicht für eine Kennzeichnungspflicht bei der Polizei entschieden

Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist immer wieder ein heißes Thema. Zahlreiche Bundesländer haben sich mittlerweile dafür entschieden, aber in Hamburg konnte man sich noch nicht dazu durchringen. Warum eigentlich nicht?

Das Hamburger Abendblatt berichtet:

“In Hamburg ist das Thema dagegen nach Angaben der Innenbehörde derzeit nicht auf der Agenda. “Wir beobachten, welche Erfahrungen andere Länder mit der Kennzeichnungspflicht sammeln”, sagte Behördensprecher Frank Reschreiter auf Anfrage des Abendblatts. Man müsse sich allerdings Zeit nehmen. “Ein Jahr ist notwendig, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dann werden wir das Thema neu bewerten.”

(Quelle: www.abendblatt.de)

In den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich die Regelungen.

“Vorreiter der Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist Berlin, das bereits 2011 konkrete Identifikationsmerkmale eingeführt hatte. Auch in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bremen und zuletzt Hessen sind die Beamten verpflichtet, erkennbar zu sein – mit jeweils unterschiedlichen Regelungen. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Einführung geplant. In restlichen Ländern werden taktische Zeichen getragen, die eine Zuordnung zur Einheit ermöglichen. Im Saarland ist es erwünscht, dass Polizisten auch bei Großeinsätzen Namensschilder tragen.”

(Quelle: www.abendblatt.de)

Die Gewerkschaft der Polizei hat das Zögern in Hamburg ausdrücklich begrüßt. Die Kennzeichungspflicht drücke “ein Misstrauen” gegenüber den Beamten aus. Von Stigmatisierung ist die Rede und davon, dass die Beamten mit Übergriffen rechnen müssten. Gewalttäter könnten vor der Tür stehen, die Familien könnten gar bedroht werden. Alles denkbar. Auf der anderen Seite schützt die fehlende Kennzeichnung davor, für Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen,

“Dort hatte das Polizeipräsidium zugegeben, dass der Pfefferspray-Einsatz gegen einen Fotografen bei der Blockupy-Demonstration 2013 rechtswidrig war. Die Identität des Polizisten habe aber nicht ermittelt werden können. Er komme aus Nordrhein-Westfalen, hieß es im Ministerium. Dort gibt es bisher keine Kennzeichnungspflicht.”

(Quelle: www.faz.de)

© Winne, ww.fotalia.de
© Winne, www.fotalia.de

Wie wird es nun weitergehen in Hamburg? Eine Nummer? Vierstellig? Vielleicht achtstellig? Gegebenenfalls eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben? Kleinbuchstaben und Großbuchstaben?

Sonderzeichen?

Wie war das nochmal: Wer nichts zu verbergen hat…

 

4 Gedanken zu „1,2,3 – Polizei

  1. Es ist doch ganz einfach: Checks and balances – oder wie wir sagen ‘Gewaltenteilung’ – sind in einer offenen Gesellschaft, einer westlichen Demokratie, wie wir sie seit ca. 225 Jahren stolz vor uns her tragen notwendig. Ein weiteres wesentliches Element ist der gerne berufene Rechtsstaat, der nicht in Opposition zum ominösen “Unrechtsstaat” steht, sondern zum Willkürstaat.

    Letzteres bedeutet, jeder fällt unter das gleiche Recht, es gibt da keine Ausnahmen. Ersteres bedeutet, der Bürger hat die Möglichkeit, staatliche Organe zu überprüfen, indirekt über die Institutionen [Rechtsprechung, Gesetzgebung, Gesetzausübende] oder direkt durch Anfragen, Demonstrationen etc.

    Nimmt sich eine Organisation eine der staatlichen Institutionen von all diesem aus, wie hier die Hamburger Polizei, die offenbar darauf besteht unantastbar und unüberprüfbar sein zu wollen, dann ist das falsch. Das ist besonders schlimm, wenn es keine Organisationshaftung für Straftaten gibt. Wie soll den der einzelne zur Verantwortung gezogen werden, wenn er sich in der Organisation unsichtbar machen kann?

    Ist das nicht Staatsrecht 101, wird das heute nicht mehr gelehrt?*

    *Ich meine selbstverständlich nicht die Bloginhaberin, sondern Polizisten[funktionäre] und politische Rechtsausleger.

  2. Schon komisch: Der Bürger muss sich gegenüber der Polizei ausweisen, diese wiederum darf anonym bleiben. Die Gewerkschaft der Polizei in HH produziert denselben Dünnsinn wie „unser” Innenminister Caffier: Eine Kennzeichnung mit einer nachvollziehbaren Nummer reicht völlig aus – und ermöglicht eben keinerlei „Übergriffe”.

  3. Die meisten deutschen Polizisten arbeiten korrekt (O-Ton eines französischen Kunden), aber es gibt eben immer die berühmten Ausnahmen.
    Und diese Ausnahmen, kann man durch eine Kennzeichnung wesentlich einfacher zur Verantwortung ziehen.
    Verweigert man die Kennzeichnung, schützt man die Ausnahmen.

    1. Schlimmer: Man schützt nicht die “Ausnahmen” (sind es denn wirklich Welche? Im Wortsinne?), man befördert sie geradezu.
      Hand auf’s Herz: Welcher Kraftfahrer würde nicht “fahren wie eine Wildsau”, wenn er genau weiss dass er straffrei davonkommt? Im Normalleben gibt es dann noch etwas wie Moral und Anstand, die Viele trotz Straffreiheit von Mord und Totschlag abhielten. Bei Diebstahl sähe das schon ganz anders aus.
      Polizisten sind auch nur Menschen, und wenn man ihr Handeln straffrei stellt kommen eben erst die Auswüchse wie bei den Demos oder Fussballspielen heraus. Getreu dem Motto: “Zu feige, die Starken (Bewaffnete, Autonome, schwarzer Block) anzugreifen lasse ich meine Wut am Schwächeren (Ungeschützte, sogar Unbeteiligte) aus. An Denen, die dokumentieren sowieso.”

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