Die Anwältin als Matula

Seufz. Doppelseufz. Ich bin nicht nur Anwältin, ich bin auch Matula.

Der Mandant wurde zusammengeschlagen und nicht unerheblich verletzt. Er beauftragt mich, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Ich nehme Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte und stelle gleich fest, dass es sich um eine sogenannte UJs-Sache handelt.

Ein Strafverfahren gegen unbekannt also, ein Beschuldigter konnte nicht ermittelt werden. Einstellungsbescheid fand sich auch in der Akte. Ich teile dem Mandanten den Akteninhalt und die Konsequenzen mit.

Mandant: “Ja, wann machen Sie die Klage?!

Ich: “Wie meinen?!”

Mandant: “Na, die Klage. Ich will mein Geld.”

Ich: “Ah ja. Und gegen wen soll ich bitte klagen?”

Mandant: “Ja, ist doch Ihre Aufgabe. Sie müssen den Gegner finden.”

Wie war das hier? Gehen Sie mit realistischen Erwartungen zum Anwalt.

6 Gedanken zu „Die Anwältin als Matula

  1. Bei “Unbekannt” ist das wohl so. Ich habe zum Vorgang drei Fragen:
    1. Hat dieser Mandant Ihre Aufwände (Akteneinsicht etc.) honoriert, wurden Sie für Ihre Arbeit bezahlt?
    2. Wer leistet die Aufgabe, Bürgern juristische Sachverhalte und deren praktische Implikationen und Grenzen zu erklären? Wenn jemand für solche Erklärungen/Beratungen zuständig ist: Wer ist das? Gibt es dafür Beratungsstellen o.ä.?
    3. Setzen Sie eine juristische Vorbildung bei Mandanten voraus, bevor Sie ein Mandat annehmen? Wenn ja, welchem Umfang an Vorbildung setzen Sie voraus?

    1. 1. Die Auslagen und ein sehr, sehr moderates Honorar wurde gezahlt.
      2. Naja. Anwälte.
      3. Nö. Wobei es natürlich auch auf den Einzelfall ankommt. Ich vertrete/verteidige auch Kollegen, da kann man etwas Vorbildung wohl voraussetzen.

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