Die ungelesene Ermittlungsakte

Manchmal frage ich mich, ob außer mir jemand überhaupt die Ermittlungsakte liest

Von einer Kollegin habe ich recht kurzfristig eine Strafsache übernommen. In die Hauptverhandlung gehen, das traut sie sich dann doch nicht zu. Allerdings hat sie im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Einlassung für die Mandantin abgegeben und angeregt, diverse Entlastungszeugen zu vernehmen. Was ist daraufhin passiert? Genau. Nichts. Neun Zeugen, die nicht vernommen wurden.

Keiner der Zeugen wurde vernommen, Anklage wurde erhoben, Hauptverfahren eröffnet, es wurde terminiert und der Richter geht von einer Sitzungsdauer von zwei Stunden aus. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu haben, kann ich sagen: Das wird nix. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass bisher niemand – außer den Strafverteidigern – die Ermittlungsakte gelesen hat. Ich habe mit der Akte bisher fünf sehr intensive Stunden verbracht und sie eine weitere Stunde mit der Mandantschaft besprochen. Und, nein, leider habe ich kein Stundenhonorar. Ich lese also nicht absichtlich langsam.

Ich weiß von noix
Ich weiß von nix

Jammern und Wehklagen wird über Gericht und Staatsanwaltschaft kommen und wer ist nachher Schuld? Klar, die Konfliktverteidiger, die wieder sinnlose Anträge stellen allen auf die Nerven gehen. Keine konnte das ahnen.

Ein paar Seitenhiebe auf die Staatsanwaltschaft, die natürlich be- und entlastende Umstände ermittelt, werde ich mir nicht verkneifen können.

17 Gedanken zu „Die ungelesene Ermittlungsakte

  1. Ich selbst wäge von Fall zu Fall ab, ob es Sinn ergibt, die Sache zu weiteren (Nach-)Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurückzusenden, oder ob es nicht sinnvoller erscheint, einfach zu terminieren und zu schauen, was passiert. Gerade in Körperverletzungsdelikten tendiere ich dazu, erst einmal die belastenden Zeugen zu laden – wenn die mich nämlich schon nicht überzeugen, sich z.B gegenseitig widersprechen, kann ich mir die Ladung der neun Entlastungszeugen regelmäßig schenken. Vielleicht sind Sie ja an einen Kollegen geraten, der es ähnlich sieht?

  2. Das lässt tief blicken: “einfach mal terminieren und schauen was passiert”.

    Das führt nämlich zu mindestens 3 ganz unangenehmen Begleiterscheinungen:

    1. Der Angeklagte macht sich (auch wenn er von seiner Unschuld überzeugt ist) noch weitere Wochen und Monate wegen der Sache verrückt. Nicht jeder steckt so ein schwebendes Verfahren mal locker weg.
    2. Die Staatsanwaltschaft wird in ihrer schlampigen Arbeit bestärkt und schön weiter einseitig ermitteln und nicht ausermittelte Sachverhalte anklagen. Wenn es sich in der Hauptverhandlung dann anders darstellt, wird um jeden Preis versucht den Freispruch zu verhindern und eine Einstellung abzupressen.
    3. Beschuldigte die nicht “gut” verteidigt sind und entsprechende Beweisanträge und bei deren Ablehnung entsprechende Befangenheitsanträge etc. stellen, werden überfahren.

    Wenn derart krasse Arbeitsverweigerung der Staatsanwaltschaft aus der Akte hervorgeht, MUSS nachermittelt werden. Ein Richter der ein Verfahren trotz 9 benannten und noch nicht vernommenen Entlastungszeugen dennoch eröffnet hat keine “Altersmilde” verdient. Immer druff!

    1. Na, da schwingen aber schon einige bösartige Unterstellungen Ihrerseits mit, meinen Sie nicht?

      1.: Die Alternative ist: Nachermittlungen verfügen (die dann ein halbes Jahr dauern), danach die Akte wieder auf dem Tisch haben, eröffnen müssen (weil die Zeugenaussagen ja im HV-Termin gewürdigt werden wollen und alles andere Antizipation wäre), mehrere Terminstage mit wirklich allen Zeugen – und am Ende des ersten Tages wahrscheinlich das selbe Ergebnis, dass Ihr Mandant bei sofortiger Eröffnung auch erhalten hätte.

      2.: Der Versuch der Staatsanwaltschaft, bei fehlender Beweisbarkeit der vorgeworfenen Tat nach Vernehmung der einzigen Belastungszeugen eine Einstellung “abzupressen” wäre ein untauglicher. Ich habe aber durchaus schon häufiger Staatsanwälte “Freispruch” beantragen hören. In so einer Konstellation eher Regel als Ausnahme.

      3.: Das ist Unsinn. Der Angeklagte kann Beweisanträge stellen, wie er will: Wenn es nach Vernehmung der Belastungszeugen nicht zur Verurteilung reicht, werde ich keinen Entlastungszeugen hören – dann spreche ich direkt frei. Andernfalls höre ich aus eigenem Antrieb die Entlastungszeugen. Da braucht es keinen Antrag, allenfalls eine Beweisanregung, wenn ich einen übersehen haben sollte.

  3. Wies0 einen Termin verplempern, wenn ersichtlich ist, dass man ohnehin nicht fertig wird? Dann lieber die StA nachsitzen lassen, entweder nett und höflich durch ein entsprechendes Ersuchen oder etwas direkter über § 202 StPO, der ja so einen tollen Satz 2 hat. Oder, wenn nicht nur oberflächlich, sondern gar nicht ermittelt wurde, einfach mal direkt die ganze Anklage in die Tonne kicken:

    http://blog.burhoff.de/2014/10/das-gericht-ist-naemlich-nicht-der-libero-der-anklagebehoerde/

    1. Wie kommen Sie darauf, dass ich Terminstage verplempere?

      Wenn ich ersehen kann, dass es ohnehin auf die Vernehmung der weiteren Zeugen hinausläuft, geht die Akte selbstverständlich zurück. Gerade in Körperverletzungssachen (und das sind die, die ich angesprochen habe) kann man aber oft schon nach Lektüre der Aussagen der Belastungszeugen erahnen, wohin die Reise geht: Nämlich nicht Richtung Verurteilung. Andererseits kann ich aber auch an einer Hand abzählen, mit welchen Argumenten das LG die Sache für mich eröffnen würde, lehnte ich die Eröffnung ab: Stichwort “antizipierte Beweisaufnahme”, Stichwort “persönlicher Eindruck”. Da scheint es mir für alle Parteien rescourcen- und nervenschonender, die Sache direkt zu eröffnen.

      Und eines ist klar: Auch nach verfügten umfangreichen Nachermittlungen hält die StA an der Anklage fest, und zwar (leider) unabhängig von Ausgang. Nur mit dem Unterschied, dass ich jetzt in jedem Fall die weiteren Zeugen laden darf, auch, wenn ich sie absehbar überhaupt nicht benötige. Wenn Ihre da einsichtiger ist: Herzlichen Glückwunsch! Meine ist es nicht.

      1. @Briag

        Ich habe Sie doch gar nicht direkt angesprochen. :-)

        Aber was “meine” StA betrifft: die Einsichtigkeit haben dort auch nicht alle gepachtet, aber es kommt doch immer wieder mal vor, dass nach Abschluss der Nachermittlungen die Nichteröffnung ohne Rechtsmittel akzeptiert wird. Das ist ja immerhin etwas. :-)

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