Erpressung von Uli Hoeneß – Geständnis des Angeklagten

Vor dem Landgericht München I wird derzeit gegen einen Mann wegen versuchter Erpressung von Ulli Hoeneß verhandelt. Der Spiegel berichtet über das Verfahren.

“Der wegen Erpressung von Uli Hoeneß angeklagte Mann hat vor dem Landgericht München II ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, den inhaftierten Ex-Präsidenten des FC Bayern München erpresst zu haben. “Ich befand mich damals in einer absolut verzweifelten Situation”, gab der 51-Jährige in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung an. Die Übernahme eines Lottogeschäfts habe ihn und seine Freundin finanziell ruiniert. “Die Schulden häuften sich, es kam zu Pfändungen bei meiner Lebensgefährtin.” Der an Diabetes erkrankte Mann habe sich die Krankenversicherung nicht mehr leisten können.”

(Quelle: www.spiegel.de)

Der Mann wollte 215.0000 Euro von Hoeneß und drohte damit, dass die Haftzeit für diesen sehr unangenehm werden könnte. Die Ehefrau von Herrn Hoeneß informierte nach dem Erhalt der Schreibens umgehend die Polizei.

“Bei der fingierten Geldübergabe wurde er von der Polizei festgenommen. Hoeneß, der in Landsberg am Lech im Gefängnis sitzt, war nach Gerichtsangaben zwar als Zeuge geladen. Der Richter gab aber bekannt, dass Hoeneß nicht erscheinen müsse, weil die Aussagen von des 62-Jährigen und seiner Frau Susanne vor Gericht verlesen werden. Einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” zufolge soll Hoeneß noch vor seinem 63. Geburtstag am 5. Januar in die Freigängereinrichtung Rothenfeld im Landkreis Starnberg verlegt werden.”

(Quelle: www.spiegel.de)

WaffeErpressung  wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Hier dürfte sich das Geständnis sicher strafmildernd auswirken. Allerdings ist der Angeklagte vorbestraft, was sich wiederum strafschärfend auswirken kann.

Nicht strafschärfend dürfte wohl sein, dass er sich den Uli als Tatopfer ausgesucht hat.

 

Es sei denn, der Richter ist Fan des FC Bayern.

Ein Gedanke zu „Erpressung von Uli Hoeneß – Geständnis des Angeklagten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert