Fachanwaltsantrag ahoi

Nun liegt er da, der Antrag auf Verleihung des “Fachanwalts für Strafrecht”. 140 Stunden Fortbildung, drei Klausuren zu je fünf Stunden, mindestens 60 bearbeitete Fälle und mindestens 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einen übergeordneten Gericht. Hinzu kommen mindestens 10 Stunden Fortbildung pro Jahr. Allein im Jah 2013 habe ich 25 Stunden Fortbildung besucht.

Gefühlte 500 Stunden habe ich für die Erstellung der Fallliste gebraucht, dabei etwa 12 Liter Earl Grey getrunken und mindestens ein Kilo Schokolade gefressen verzehrt. Ob ich während der Erstellung auch einen oder zwei Single Malts getrunken habe, vermag ich nicht mehr zu sagen.

FachanwaltsantragJedenfalls werde ich den Packen Papier nun bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer persönlich einwerfen und dann der Dinge harren, die da kommen werden. Hoffentlich gibt es keine Beanstandungen.

Mit viel Glück bin ich dann bald Mitglied in der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht.

 

 

20 Gedanken zu „Fachanwaltsantrag ahoi

  1. Frau Kollegin, wenn jeder, der bereits (mit oder ohne Erfolg) seinen Fachanwaltsantrag eingereicht hat, so rumstöhnen würde, kämme die Anwaltschaft aus dem Jammern nicht mehr heraus. Nun tragen Sie es bitte wie ein Mann! Da müssen wir alle (Fachanwälte) durch.
    PS: Viel Erfolg, und dass es ohne Fachgespräch klappen möge.

  2. Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht – ob es wohl schlau ist, auf eine 10 Jahre alte und weitgehend inaktive Seite zu verlinken?

  3. a) Sie nimmt es wie ein Mann. Sie jammert.

    b) “verleihen” ist ja in juristischer Hinsicht nicht ganz unproblematisch. Handschlag? Ehrenwort?

  4. Glückwunsch zur sicherlich erfolgreichen Zusammenstellung der nötigen Unterlagen, und beste Wünsche zum baldigen Fachanwaltstitel!

    Und jetzt die Steuererklärung.

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