Großalarm an zwei Hamburger Amtsgerichten

Großeinsatz an zwei Hamburger Amtsgerichten

Um weißes Pulver geht es bei Gericht häufiger. Heute allerdings haben Briefe mit weißem Pulver für einen Alarm bei zwei Hamburger Amtsgerichten gesorgt. NDR berichtet hier.

“Briefe mit einem unbekannten weißen Pulver in zwei Hamburger Amtsgerichten haben am Donnerstag einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei ausgelöst. Die Briefe wurden gegen 9.30 Uhr in der Poststelle der Amtsgerichte in Altona und Harburg entdeckt, wie NDR 90,3 berichtete. Als Mitarbeiter sie öffneten, rieselte das weiße Pulver heraus. Polizei und Feuerwehr rückten daraufhin – aufgeschreckt von den Anschlägen in Paris – mit einem Großaufgebot an.”

(Quelle: www.ndr.de)

Man hat die Situation sehr ernst genommen. Es hätte sich ja durchaus um Sprengstoff oder eine andere gefährliche Substanz handeln können.

“In Altona wurde die Max-Brauer-Allee rund um das Amtsgericht gesperrt. Auf der Straße standen Spezialfahrzeuge für Dekontamination und der Entschärfer-Wagen der Polizei. Experten haben die Substanz inzwischen untersucht und sagen: Es handelt sich definitiv nicht um Sprengstoff. Offenbar ist die Substanz auch nicht giftig. Das gilt sowohl für Altona als auch für Harburg.”

(Quelle:www.ndr.de)

MistGlücklicherweise handelte es sich bei dem Pulver weder um Sprengstoff, noch um Gift. Man geht davon aus, dass sich jemand einen sehr schlechten Scherz erlaubt hat. Eine Verhalten, dass für den Spaßvogel – wenn er/sie denn ermittelt wird – ziemlich teuer werden kann. Es droht zudem ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat.

Saublöde Aktion.

5 Gedanken zu „Großalarm an zwei Hamburger Amtsgerichten

  1. Hmmm, “Vortäuschen einer Straftat”, ehrlich?
    Sie sind die Fachfrau, aber der 145d StGB wird doch nicht erfüllt? Grober Unfug, Schadensersatzpflicht, whatever: Ja. Aber “Vortäuschen einer Straftat”, wieso?
    Eine solche Interpretation öffnete Tür und Tor für Willkür. Indbesondere hier, wo der “Täter” ja die Entwicklung in F kaum vorhersehen konnte.

    1. Moin! Also, man ermittelt laut Presse wegen § 145 d StGB. Der kann erfüllt sein, wenn das Bevorstehen einer Katalogtat nach § 126 Abs. 1 StGB vorgetäuscht wird. In der Kommentierung findet man als Beispiel den Spaßvogel, der eine Bombenattrappe vorzeigt. Könnte mir schon vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft – wenn sie einen kriegen – Anklage erhebt.

  2. @Surfer :
    Das gab es schon vor einigen Jahren kurz nach dem 11.09.2001, als einige Spaßvögel meinten, angebliches “Anthrax-Pulver” per Brief zu verschicken sei eine gute Idee.

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