Ist bald Alles Kinderpornografie?

Ist nun jedes Nacktbild von Kindern gleich Kinderpornografie?

Ende Januar ist das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Bei der Gesetzesänderung geht es unter anderem um sexuellen Missbrauch und um Nacktbilder von Minderjährigen. Das Gesetz soll – laut Bundesjustizministerium helfen – Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Der Spiegel berichtet über die Gesetzesänderung hier. Die Änderung soll auch eine Reaktion auf die Kinderpornografie-Affäre um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy sein.

Gesetz soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie umsetzen

Die Gesetzesänderung ist durchaus umstritten. Die Frage, was ein harmloses Foto und was Kinderpornografie ist, wurde zahlreich in den Medien diskutiert.

“Die umstrittensten Änderungen betreffen den Paragrafen 201a. Dort geht es – ergänzend zum Paragraf 184 – um den Umgang mit Fotos und Videos, unter anderem im Internet: Ab jetzt ist es strafbar, Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken zu machen und zu verkaufen. Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von allen “Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden”.

Tatsächlich ist es – entgegen mancher elterlicher Befürchtung – weiter erlaubt, die eigenen Kinder zu fotografieren oder zu filmen, wenn sie etwa unbekleidet im Meer planschen, möglicherweise inmitten anderer Kinder.

Strafbar macht sich laut Absatz 3 des Paragrafen aber, wer Bildaufnahmen einer nackten und unter 18-jährigen Person herstellt oder verbreitet, um sie “einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen”. Ebenso drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, wenn jemand sich oder jemand anderem solche Darstellungen gegen Bezahlung beschafft.”

(Quelle: www.spiegel.de)

© didesign – Fotolia.com

Letztlich wird es Unsicherheit darüber geben, was erlaubt und was verboten ist. Grundsätzlich sollte man sich als Eltern überlegen, ob man tatsächlich Nacktbilder seines Kindes fertigen muss und diese dann auch beispielsweise bei Facebook einstellen muss.

Auch wenn man keine strafrechtliche Verfolgung wegen Verbreitung von Kinderpornografie fürchten muss, kann man es einfach lassen. Bestimmte Verhaltensweisen mögen geschmacklos oder unverständlich sein, bestraft werden müssen sie trotzdem nicht.

3 Gedanken zu „Ist bald Alles Kinderpornografie?

  1. Das Bild zum Artikel ist eindeutig ein Nacktbild eines Kindes. Und wenn es von einer Fotoagentur kommt, die dafür zwei Euro fuffzich nimmt – dann haben wir die Verbrecher! Strafrecht im Zeitalter der großen kleinbürgerlichen Koalition…

  2. Schwerwiegender wiegt die Ausdehnung auf die “sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,”. Während die erste Alternative verständlich wirkt, birgt sie genau wie die zweite Alternative eine definitorische Unschärfe: Auf was soll bei der Definition “sexuell aufreizend” denn abgestellt werden? Die subjektive Sicht des Täters – nur aus seiner Sicht kann bestimmt werden, was für ihn sexuell aufreizend ist; das führt aber zu Gesinnungsstrafrecht und zu einer nicht zu kontrolierenden Ausweitung des Tatbestandes. Auf die Anschauung eines durchschnittlichen Bürgers? Dann erhebt man Moral zur Strafbarkeit. Objektiv? Wie soll so etwas objektiv von den anderen Straftatbeständen (die Nr. 1 und 2 des Paragraphen) abgegrenzt werden. Hier hat der Gesetzgeber einen Straftatbestand geschaffen, mit dem im Zweifel jedes Nacktbild (auf dem Genitalien oder das Gesäß abgebildet sind) als sexuell aufreizend anzusehen ist, und insofern verboten ist. Das gilt dann auch für meine Baby-Bilder in der Badewanne und im Waschbecken (das erste mal im Wasser :)).

  3. Und während bei harmlosen Strandurlaubsfotos alles laut „Kinderpornografie!!11“ schreit, reiben sich schon mal die Straftäter in Uniform die Hände, weil sie während der nächsten Demo beim Prügeln nicht mehr gefilmt und auf Youtube hochgeladen werden dürfen – das Bildmaterial könnte ja sehr wahrscheinlich geeignet sein, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, und wo kämen wir denn da hin.
    Ein Schelm, wer Böses bei der Formulierung dieses Gesetzes denkt.

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