Rainer Wendt – weniger ist mehr

Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, hat es in den letzten Monaten zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Nicht zuletzt wurde er für seine Auftritte in Film, Funk und Fernsehen auch von Kollegen in Blogbeiträgen angemessen gehuldigt, hier zum Beispiel bei dem Kollegen Siebers.

Wendt findet es unter anderem unerträglich, dass Richter die mühsam geschnappten Verbrecher wieder freilassen. Seine Äußerung zu einem Vorfall in Hameln haben den Kollegen Hoenig zu einem launigen Blogbeitrag bewegt.

notfallMit meinen Berufskollegen steht Herr Wendt auf Kriegsfuß, sind wir doch “findige Anwälte”, die systematisch Abschiebungen verhindern. Mit dem Rechtsstaat scheint es Herr Wendt nicht so genau zu nehmen.

Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat Herr Wendt mit der Äußerung entzückt, dass “es völlig ausgeschlossen sei, dass Beamte einen Verdächtigen schlagen”. Nun ja. Es soll durchaus schon vorgekommen sein, dass Polizisten wegen Körperverletzung im Amt verurteilt wurden.

Bei vielen Menschen entsteht der Eindruck, dass Rainer Wendt für die ganze Polizei spricht, ja, dass er quasi die Polizei ist. Dabei sind in der Deutschen Polizeigewerkschaft gerade einmal etwa 94.000 Polizisten organisiert. In der Deutschen Gewerkschaft der Polizei sind ca. 175.000 Mitglieder. Das klingt ein wenig nach “Volksfront von Judäa” und “Judäischer Volksfront”, ja. Es ist aber wichtig zu wissen, dass Rainer Wendt keinesfalls das Sprachrohr aller Polizisten ist.

Diesem Eindruck will der Kriminalkommissar Oliver von Dobrowolski entgegentreten und hat eine Online-Petition ins Leben gerufen, die ich mit signiert habe.

Ich halte es für gefährlich, wenn den Menschen vermittelt wird, man müsse in Deutschland in ständiger Kriminalitätsfurcht leben.

 

 

5 Gedanken zu „Rainer Wendt – weniger ist mehr

  1. Liebe Frau Braun,
    ich bin entsetzt über diese Petition.
    Das reiht sich nahtlos in einer Reihe von Propagandamissionen von SPDLinks ein, die das Ziel hat, missliebige Menschen und Blogs mundtot zu machen.
    Zuerst traf es den Blog “Achse des Guten”, jetzt “Tichys Einblick”.
    Bei beiden wurde das Ziel erreicht: Die Werbekunden stornierten ihre Aufträge.
    Allerdings haben beide erhebliche Unterstützung durch private Leute erfahren, die nun diese beiden Medien finanzieren.
    Einer der Urheber dieser Kampagne wurde von seiner Firma aufgrund des negativen Medienechos sogar entlassen.
    Nun wird diese Petition bekannt, die in derselben Richtung geht.
    Im übrigen ist die Blogosphäre in dieser Hinsicht inzwischen hochsensibel, wodurch schon ein ausführlicher Bericht darüber zu lesen ist (auch mit ihrer Erwähnung).
    Es ist mir unverständlich, warum sie Frau Braun diesen Umständen gegenüber so Blind sind.
    Um es noch einmal zu verdeutlichen:
    Es geht hierbei nicht nur um die juristischen Aspekte, die bei ihnen ja im Vordergrund stehen, sondern um das Grundrecht der Meinungsfreiheit, die seit einigen Monaten unaufhörlich torpediert wird.

  2. Lieber Tourix,
    ich bin entsetzt über ihren Kommentar.
    Vorab: Ich habe diese Petition nicht unterzeichnet, weil ich Online-Petitionen albern finde, und zwar nur deshalb.
    Sie scheinen ein Verständnis von “Meinungsfreiheit” zu haben, das einiger Anmerkungen bedarf.
    So soll die “Meinungsfreiheit” Ihren Worten nach ja keine “juristischen Aspekte” haben. Schon, dass ein Recht (auf Meinungsfreiheit) keine juristischen Aspekte haben soll, mutet reichlich merkwürdig an; vor allem aber gilt das Recht auf Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt, sondern in den Grenzen der allgemeinen Gesetze.
    Falsche Tatsachenbehauptungen sind durch das Recht auf Meinungsäußerung ebenso wenig geschützt wie Beleidigungen (sog. Schmähkritik). Wenn Herr Tichy also zum Beispiel in seinem Blog politisch anders (als er) denkende als “psychopathologisch” bezeichnen lässt, ist dies sachlich und rechtlich durch nichts gerechtfertigt. Das ist auch kein Beitrag zur Diskussion, sondern schlicht eine Beleidigung, die zu unterbleiben hat.
    Wenn Herr Wendt z. B. öffentlich behauptet, es gäbe keine Polizeibeamten, die gewalttätig gegen Beschuldigte würden, ist das schlicht eine falsche Tatsachenbehauptung, die ebenfalls zu unterbleiben hat.
    Wenn Sie hier Menschen angreifen, die mit der geltenden Rechtslage auf Rechtsverstöße hinweisen, finde ich das unerträglich. Sie unterstützen damit eine Form des Diskurses, die leider in letzter Zeit wieder in Mode gekommen ist, und die wir alle tunlichst vermeiden sollten.

    1. Sehr geehrter Herr Nebgen,
      ich möchte nicht den merkwürdigen Artikel von Herrn Fitz kommentieren, sondern die Form des Diskurses mit dem Betreiber der Plattform, bzw. den Versuch diesen zu Schaden.
      Wenn sie eine Form des Diskurses bemängeln wollen, so sollte es die Form Niederbrüllens in bester Tradition der NS-Schergen sein, wie hier zu sehen:
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-randale-bei-vorlesung-an-der-magdeburger-uni-a-1129795.html
      Was nun Herrn Wendt anbelangt, so ist das Ziel der Petition ihm die “Plattform” zu entziehen – also ihn von den Medien ausschließen zu lassen.
      Es ist das eine, über die Meinungen des Herrn Wendt sich zu äußern, zu kritisieren oder zu wiederlegen. Es ist das andere, ihm das Wort zu verbieten.
      Genau darum geht es hierbei: Ihm das Wort verbieten.
      Und das kann ja wohl nicht sein.

      Wenn ich nicht die richtigen juristischen Feinheiten angewendet habe, bitte ich das zu entschuldigen. Ich bin kein Jurist und bin mit den Details daher nicht so gut vertraut, wie es ihnen auch ergehen würde, wenn es sagen wir um die Wechselspannungen an einer Spule gehen würde.

      1. Dass immer ausgerechnet die Leute, die sich mit so illustren Dingen wie den Wechselspannungen an einer Spule auskennen, den Fachleuten für juristische Feinheiten erklären wollen, wie sie den Diskurs um Grund- und Freiheitsrechte zu führen haben. Das hat schon etwas Postfaktisches.

  3. Sehr geehrte Frau Braun,

    ich weiß nicht, was Sie zu Ihrem Blogbeitrag bewogen hat, aber die von Ihnen dargestellten Inhalte sind im Lichte der Meinungsfreiheit fachlich und auch juristisch wenig überzeugend.

    Man muss mit Herrn Wendt in der – glücklicherweise in unserem Rechtsstaat offenen – aktuellen politischen Diskussion um die innere Sicherheit inhaltlich ja keineswegs konform gehen, aber einem Gewerkschaftsvorsitzenden die öffentliche Bühne der Medien entziehen zu wollen, kann es ja wohl auch nicht sein. So wie ich es in meinem Göttinger Jurastudium in den 80ern beim kleinen Schein im ÖffRecht gelernt habe, entspricht es bestimmt keiner rechtsstaatlich-demokratischen Tradition, einem – zugegeben sehr pointiert und provozierend argumentierenden – Mitbürger den Kontakt zu Medien und damit das öffentliche Wort abschneiden zu wollen.
    Ich bezeichne eine solche Initiative schlicht als den Wunsch nach einer “Zensur” der Meinungsäußerungen eines aus der Sicht des Petenten ungeliebten Zeitgenossen und dazu empfehle ich dringend die Lektüre einer einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25. April 1972 – 1 BvL 13/67, BVerfGE 33, 52-90, juris).
    Ich sehe diese Petition daher als den Ausdruck der medialen Hilflosigkeit eines Petenten gegenüber einem populären und von den Medien gerade wegen seiner polarisierenden Aussagen sehr geschätzten Interviewpartner, wo eine inhaltliche Diskussion notwendig wäre.

    Gerade Sie als Rechtsanwältin wissen doch aus erster Hand, dass der öffentliche Diskurs dringend notwendig ist, um nötigenfalls auch fadenscheinige und vordergründig richtige Argumente sachlich entlarven zu können. Nichts anderes findet doch in den Bahnen des Strafverfahrensrechts vor Gericht statt und das ist mit seiner reinigenden Wirkung auch gut so. Jemandem aber das Wort abschneiden zu wollen, ist das Gegenteil einer Diskussion und bedeutet – rechtsstaatlich gesehen – einen Offenbarungseid und dokumentiert damit sogar öffentlich ein Einknicken gegenüber der Person Rainer Wendt, frei nach dem Grundsatz: “Ich will Dich nicht hören, weil Deine Meinung mir nicht passt!”

    Hätten Sie übrigens die beiden öffentlichen Auftritte Herrn Wendts auf den letzten Verkehrsgerichtstagen in Goslar miterlebt, wüssten Sie auch, dass er durchaus nicht alle Richter und Rechtsanwälte über einen Kamm schert, sondern sehr wohl differenziert, und zwar nicht nach Wohlgefallen gegenüber seinen inhaltlichen Äußerungen, sondern nach dem sachlichen Gehalt der vorgetragenen Argumente. Die in Goslar anwesenden Juristen, die traditionell mehrheitlich aus der Anwaltschaft stammen, können das bestätigen.

    Laden Sie doch Herrn Wendt einfach mal zu einer Tagung von Rechtsanwälten ein, dann werden Sie auch eine ganz andere Seite von ihm kennenlernen, die – zugegeben – von manchen Medienschaffenden auch von Fall zu Fall absichtlich ausgeblendet wird, um Herrn Wendt in ein dem jeweiligen Medium gerade passendes Bild zu setzen.

    Ein Letztes noch. Herr Wendt hat meines Wissens noch nie öffentlich von sich behauptet, der Vertreter aller Polizisten in Deutschland zu sein. Im Gegenteil spricht er von der Konkurrenzgewerkschaft, der GdP, stets öffentlich als einem “Mitbewerber”. Wenn ihm diese Rolle der Alleinvertretung zugeschoben wird, dann mag das auch an der fehlenden medialen Durchschlagskraft der Konkurrenzgewerkschaft und ihrer Protagonisten liegen. Das kann man Herrn Wendt aber nun schwerlich entgegenhalten.

    Dennoch freue ich mich grundsätzlich auch über Ihren Blogbeitrag, weil ich den öffentlichen Diskurs sehr schätze und über die Meinung des Einzelnen setze.

    Mit den besten Grüßen
    Ihr
    Dieter Müller

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