Rechtsschutz im Strafrecht

Eine Freundin bat mich gestern um Rat bei der Frage nach der besten Rechtsschutzversicherung. Puh.  Schwierig. Da sie sehr umgänglich ist und keinen Ärger anzieht, wird sie eher keine Strafverfahren haben. Das ist auch gut so, denn in der Regel nutzt einem eine Rechtsschutzversicherung da gar nichts.

Warum,  fragen Sie jetzt. Zumindest bei Vorsatztaten zahlt eine Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Anwaltskosten nicht. Sprich, wenn Ihnen Betrug, Diebstahl, Drogenhandel oder ein anderes Delikt, welches nur vorsätzlich begangen werden kann, vorgeworfen wird, wird Ihr Versicherung die Eintrittspflicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. Bank überfallen und vorher schnell eine Versicherung abschließen ist also sinnlos.

Bei Taten, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können, wird bei fahrlässiger Begehungsweise meist die Rechtsschutzversicherung zahlen. Klassisches Beispiel ist die Körperverletzung im Straßenverkehr. Sollten Sie hier letztlich wegen einer Vorsatztat verurteilt werden, so wird Ihre Versicherung erbrachte Leistungen zurückfordern. Rechtsschutz nutzt also dann nichts. Oder nicht sehr lange.

Bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit besteht bei den meisten Versicherungen Versicherungsschutz. Immerhin etwas. Zu schnell Fahren ist also drin. In aller Regel.

Sie merken, das es nicht unkompliziert. Bedenken Sie, dass Ihr Rechtsanwalt Ihren Vertrag nicht kennt. Die telefonisch gestellte Frage, ob denn Rechtsschutz besteht und die Kosten übernommen werden, kann ein Anwalt nicht beantworten. Woher soll er wissen, was für einen Tarif Sie haben? Eben!

Wer sich mit dem Thema gerne intensiv beschäftigen will, dem sei der RSV-Blog ans Herz gelegt.

Verwendetes Bild: fielperson/pixabay.com

2 Gedanken zu „Rechtsschutz im Strafrecht

  1. Wie ist es denn mit dem Eventualdolus?
    Und haben Sie nicht die ganzen Zivilsachen vergessen (@Mitleser: Die günstigste RV in Bezug augf Schadensersatz ist eine Haftpflicht ;))?

    P.S. Gute alte Zeit (*schwelg*), als mein Anwalt noch meine RV auf deren Kosten/Risiko auf Deckungszusage verklagen konnte. Gibt’s heute ja auch nicht mehr…

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