Schreibende Strafverteidiger

Eine sehr spannende Lesung habe ich am Wochenende in Braunschweig besucht. Der Berliner Strafverteidiger und Autor Ferdinand von Schirach las aus seinen Büchern. Für die Veranstaltung in Hamburg hatte ich keine Karten mehr bekommen, war aber dann letztlich nicht schlimm.

Wir haben viel über Strafverteidigung, Menschenrechte und Voltaire gehört. Interessant war seine kleine Diskussion mit dem Publikum, ob man eine Person töten dürfe, um drei Menschen zu retten. Oder ob man möglicherweise drei Männer töten dürfe, um 200 zu retten. Ein überwiegender Teil der Zuhörer würde zahlenmäßig aufrechnen, drei ist doch eindeutig kleiner als zweihundert. Menschlich ist diese Entscheidung nachzuvollziehen, juristisch aber natürlich nicht.

Karte SchirachOb sich die Bemerkung des Kollegen von Schirach, dass es neben einer Schwarmintelligenz auch eine Schwarmdummheit und eine Schwarmbösartigkeit gäbe, sich auf das Publikum bezog, weiß ich nicht. Jedenfalls bin ich ganz froh, dass über wichtige Dinge nicht per Volksentscheid entschieden werden kann.

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