Liebe Blogleser,
endlich ist es soweit. Seit dem 02. Februar 2015 darf ich mich “Fachanwältin für Strafrecht” nennen. Neben der anderen Post habe ich eben die – recht schmucklose – Urkunde aus dem Briefkasten gefischt. Yeah!
Wer nicht weiß, wie man eigentlich Fachanwalt für Strafrecht wird, dem erkläre ich es gerne.
Zunächst absolviert man einen Lehrgang und schreibt drei fünfstündige Klausuren. Dann muss man der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass man mindestens 60 strafrechtliche Fälle bearbeitet hat und mindestens 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht verhandelt hat.
Jedes Jahr muss man 15 Fortbildungsstunden nachweisen.
Geregelt sind die Voraussetzungen in der Fachanwaltsordnung.
So, nun werden erst mal ein paar Dinge bestellt: neue Visitenkarten, neues Kanzleischild und so.
Herzlichen Glückwunsch :D
Aber ich dachte immer, es seien nur 10 Fortbildungsstunden? Steht so auch in § 15 II FAO.
Seit 2015 sind es 15 Stunden.
Zusätzlich auch noch Spezialistin für Strafrecht, evtl. Mord und Totschlag?
Na dann herzlichen Glückwunsch Frau Fachanwältin ;)
Herzlichen Glückwunsch!
Glückwunsch auch von mir.
Herzlichen Glückwunsch auch von meiner Seite. Von Kollegen weiß ich, dass es ein ziemlicher Schlauch sein kann, die Schöffengerichtstage zu sammeln.
Herzliche kollegiale Glückwünsche!