Fachanwältin für Strafrecht – endlich!

Liebe Blogleser,

endlich ist es soweit. Seit dem 02. Februar 2015 darf ich mich “Fachanwältin für Strafrecht” nennen. Neben der anderen Post habe ich eben die – recht schmucklose – Urkunde aus dem Briefkasten gefischt. Yeah!

FachmausWer nicht weiß, wie man eigentlich Fachanwalt für Strafrecht wird, dem erkläre ich es gerne.

Zunächst absolviert man einen Lehrgang und schreibt drei fünfstündige Klausuren. Dann muss man der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass man mindestens 60 strafrechtliche Fälle bearbeitet hat und mindestens 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht verhandelt hat.

Jedes Jahr muss man 15 Fortbildungsstunden nachweisen.

Geregelt sind die Voraussetzungen in der Fachanwaltsordnung.

So, nun werden erst mal ein paar Dinge bestellt: neue Visitenkarten, neues Kanzleischild und so.

8 Gedanken zu „Fachanwältin für Strafrecht – endlich!

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