Strafanzeige gegen eigenen Sohn – alle unzufrieden

Eine Mutter aus Düsseldorf hat Strafanzeige gegen den eigenen Sohn wegen Sachbeschädigung erstattet. Die Sache wurde letztlich vor dem Amtsgericht verhandelt und schließlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der Spiegel berichtet:

“Für die Familie war es ein Drama, für das Gericht eine Lappalie: Eine Mutter hat in Düsseldorf ein Verfahren gegen ihren Sohn angestrengt – wegen einer ausgeuferten Party. Die Eltern waren auf Reisen, und so wurden zehn Liter Wodka in den elterlichen Partykeller geschafft, dazu noch Bier und Kräuterschnaps. Nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub fand die Mutter ihre Duschwanne durch Sand verkratzt vor, einige Fliesen waren zerbrochen. Sie verlangte 1266 Euro für die Duschwanne, doch niemand wollte zahlen. Schließlich ging sie zur Polizei und stellte Strafantrag – ausdrücklich auch gegen den eigenen Sohn.”

Quelle: www.spiegel.de

MistDie Staatsanwaltschaft hatte zuvor zweimal versucht, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Zunächst hatte sich die Anzeigenerstatterin keine eine Einstellung gewehrt, so heißt es und dann wollten die Beschuldigten einem geplanten Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustimmen.

So landeten vier junge Menschen auf der Anklagebank.

 

 

“Nach einer Stunde hatte Amtsrichterin Gabriele Kuhn genug gehört. Sie stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Die Gerichtskosten trägt der Staat. Die geschädigte Mutter wurde als Zeugin gar nicht mehr gehört. Aufgebracht verließ sie das Gerichtsgebäude.”

(Quelle: www.spiegel.de)

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft dürften von diesem Verfahren sicher begeistert gewesen sein. Die Mutter und Anzeigenerstatterin war mit dem Ausgang ganz offensichtlich auch nicht zufrieden. Gewinner sind hier eindeutig die Verteidiger, die haben immerhin Geld verdient.

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