Ungewöhnliche Anwaltssuche

Wie geht die Anwaltssuche? Wie finde ich einen guten Anwalt?  Diese Frage mag den einen oder anderen  Menschen stark beschäftigen. Man kann Freunde fragen, den Nachbarn, den Hausarzt. Wenn man ein delikates Problem hat und einen Strafverteidiger sucht, dann schaut man vielleicht im Internet, benutzt google oder einen Anwaltssuchdienst. Natürlich ist dies keine Garantie, bei der Anwaltssuche auch wirklich einen guten Anwalt zu finden. Und wann ist ein Anwalt gut?

Bei Twitter und Facebook machte heute eine Kleinanzeige aus der Badischen Zeitung die Runde. Folgender Text

“suche einen guten Anwalt. Wer hat gute Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht? Belohnung 100 €”

MistDa muss ein Mensch bei der Anwaltssuche schier verzweifeln. Sicher hat die Person auch nicht damit gerechnet, dass seine/ihre Anzeige so die Runde im Internet macht. Fragt sich, wann es die ausgelobten 100,00 Euro gibt. Bei erfolgreichem Abschluss des Mandats? Bei Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt? Man weiß es nicht.

7 Gedanken zu „Ungewöhnliche Anwaltssuche

  1. Da es um die Vermittlung eines *guten* Rechtsanwalts geht, gibt es das Geld natürlich auch erst, wenn sich der Anwalt als *gut* herausgestellt hat, z.B. also für fast umsonst gearbeitet, eine aussichtslose Klage gewonnen („geht nicht Erfolgshonorar?”) oder sonstwie unter Beweis gestellt hat, auch wirklich *gut* zu sein. Sonst könnte ja jeder mit einem Hinweis auf einen vermeintlich *guten* Anwalt kommen.

  2. Die Frage ist m.E. nicht trivial zu beantworten. Wer bis dato noch keinen Gerichtssaal geschweige denn eine Polizeiwache unter ‘ernsten’ Umständen (d.h. als Beschuldigter bzw. Zeuge mit Tendenz zum Beschuldigten) von innen gesehen hat wird sich durchaus schwer tun: Er muss ausschließen, dass er einen ‘unkomplizierten’ Urteilsbegleiter auswählt oder gar beigeordnet bekommt, dessen Pflichtmandate wesentlich zum Jahreseinkommen beitragen oder auch nur seinen unwesentlich harmloseren Kollegen, der u.a. Strafrecht macht ‘& dort auch nur den Kleinkram’. Für den Fall der Fälle sollte man sich an seinem Wohnsitz eine Kanzlei herauspicken, bei welcher das Strafrecht einen wesentlichen Teil der Mandate ausmacht & die dabei auch Erfahrung mit Kapitaldelikten hat. Im Fall eines unerfreulichen Kontakts mit der Exekutive gibt’s dann nur das bekannte Zitat: “Ich bestreite die gegen mich erhobenen Vorwürfe pauschal, äußere mich im Übrigen zur Sache nicht & fordere Sie auf, mir sofort den Kontakt zur Kanzlei xy zu ermöglichen !”.

    1. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber das ist schon mehr als die Anwälte raten. Man kann es, laut der Anwälte, durch “Modifikation” kaum verbessern, liefert aber schon wieder Ansatz- bzw. Angriffspunkte (“Aha, warum bestreiten Sie das denn?”) für eine Fortführung der Befragung.

      @Fr. Braun: Ich dachte, die verarmte Anwaltschaft nagt am Hungertuch? Wär da so’n Hunni extra nix für Sie? Oder ist im Kleingedruckten der Annonce die Eigenvermittlung ausgeschlossen?
      Oder kennen Sie keine gute Strafverteidigerin? :p

  3. “das [Zitat] ist schon mehr als die Anwälte raten”

    Das Schlüsselwort ist hierbei der Begriff “pauschal”, denn lt. BGH steht ein pauschales Bestreiten einem Schweigen gleich; m.E. gibt die Phrase dem Verfahren von Vornherein die gewünschte Richtung und beugt einem Versuch vor, das Schweigen rein rhetorisch als Geständnis zu interpretieren. Im zweiten Teil muss ich mich jedoch korrigieren; die Variante “Ich möchte mich zur Sache nicht äußern.” untersagt explizit weitere Befragungen bis zum Eintreffen des Anwalts.

    1. Jetzt müssen nur noch die beiden Beamten das Selbe hören, das Sie gesagt haben.
      Schon bei 1:1 ist der Beamte als “besonders vertrauenswürdiger und geschulter Zeuge” im Vorteil.

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