Der Missbrauch – wo fand er denn bloß statt?

Gegen meinen Mandanten wird wegen eines Sexualdeliktes ermittelt. Zunächst einmal hört sich das gruselig an und manch Leser wird dem armen Menschen die Pest an den Hals wünschen. Beim Stichwort “Missbrauch” kocht die Volksseele und die Experten bei der Polizei leisten beste Arbeit. Oder?

Tatsächlich ist in rechtlicher Hinsicht allerdings schon sehr fraglich, ob sich der Mandant wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen überhaupt strafbar gemacht hat. Das angebliche Opfer  hat auch keinerlei Interesse an der Strafverfolgung, im Gegenteil. Von Missbrauch kann aus Sicht der angeblich Geschädigten keine Rede sein.

Unfassbar ist an dem Verfahren, dass die Ermittlungsakte von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft wandert und man sich darüber streitet, wer für die Sache wohl zuständig ist.

Der Akte jagte ich tagelang wochenlang hinterher. Niemand hatte sie, niemand wusste was. Schwerer zu finden als das Bernsteinzimmer. Ich zweifelte schon langsam, ob es diese Ermittlungsakte überhaupt gibt.

Wo war bloß der Tatort bei dem Missbrauch?

Nein heißt nein

Irgendwann fällt irgendwem auf, dass der angebliche Tatort nie ermittelt wurde und dies versucht man,nun nachzuholen. Dumm, wenn man bei einem ganz bösen Vorwurf (Missbrauch!) nicht saubere Ermittlungsarbeit leistet. Als den Ermittlungsbehörden gar nichts mehr einfiel, bat man mich um Mitteilung der Anschrift meines Mandanten zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Meine Antwort war ziemlich schmallippig, mit Hinweis auf das anwaltliche Berufsrecht und eine etwaige Strafbarkeit wegen § 203 StGB.

Ich frage mich, ob das Nichtwissen oder Bösartigkeit ist. Dabei kann ich mich kaum entscheiden, was ich schlimmer finde. Man soll ja nichts mit Bosheit erklären, was sich auch mit Faulheit oder Inkompetenz erklären lässt, so heißt es irgendwo.

Ärgerlich ist die lange Verfahrensdauer vor allem für den Mandanten, der sich nie vorstellen konnte, das Akten “verschwunden” sind und dass die Polizei den Strafverteidiger bittet, doch bei den Ermittlungen zu helfen. Insofern hat der Mandant etwas gelernt, wobei er auf diese Erfahrung sicher gut hätte verzichten können.

12 Gedanken zu „Der Missbrauch – wo fand er denn bloß statt?

  1. Manchmal wünscht man sich, dass die Damen und Herren bei Behörden, die so schlampig mit den Schicksalen anderer umgehen, einmal in eine solche Situation geraten würden. Vielleicht würden sie dann begreifen, wie viel für den Betroffenen daran hängt und dass das eigentlich zur Sorgfalt im Umgang mit den Unterlagen verpflichten sollte.

  2. Es ist keineswegs unzulässig, die (frühere) Anschrift des Mandanten weiterzugeben – nachdem dieser das erlaubt hat, was er vermutlich machen wird, wenn man ihm sagt, dass es anderenfalls zu weiteren Verzögerungen bei der Ermittlung der Zuständigkeit kommt, ohne dass er irgendetwas davon hat. Wenn man sich – zusammen mit dem entsprechend belehrten Mandanten! – dagegen entscheidet, die Anschrift zu offenbaren, darf man sich aber auch nicht über die Verzögerungen beschweren.

        1. Nein, die Frage war nicht sinnvoll, denn eine derartige Mitwirkung kann eventuell als Teileinlassung zur Sache bewertet werden – mit der nachteiligen Folge, dass das Gericht aus Schweigen im Übrigen oder auch nur “verspätetem” Nachliefern von weiterem Entlastungsvorbringen negative Schlüsse daraus ziehen darf, warum man dazu denn nicht (gleich) was gesagt habe. Nur wer zunächst vollständig schweigt, darf sich (zumindest von Gesetzes wegen) sicher sein, dass ihm dies nicht zum Nachteil ausgelegt wird.

          Im Übrigen stellt sich die Frage, ob denn die Polizei noch nie von einer erweiterten Meldeauskunft gehört hat, die beinhaltet nämlich auch frühere Meldeanschriften.

          1. Herr Kollege RA Ullrich, ich meine, dass Sie da irren. Unter einer “Einlassung” ist eine Stellungnahme zum strafrechtlichen Vorwurf in tatsächlicher Hinsicht zu verstehen, also zu einem Geschehensablauf. Umfassend oder nur abschnittsweise, dann spricht man von einer Teileinlassung mit ihren bekannten Folgen im Hinblick auf eine Beweiswürdigung seitens des Gerichts. Die Angabe der Wohnanschrift des Angeklagten gehört möglicherweise “zur Sache”, ist aber natürlich nicht als Teileinlassung zu verstehen.

          2. Kommt darauf an, ist sicher grenzwertig. Teil der notwendig anzugebenden Personalien ist die frühere Anschrift jedenfalls nicht, darunter fällt nur die aktuelle. Wenn es keinen konkreten Bezug zum Tatvorwurf hat, wird die Angabe, wo man früher mal gewohnt hat, wohl nur eine Äußerung zu den persönlichen Verhältnissen und nicht zur Sache sein. Wenn die Frage nach der früheren Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt hingegen deshalb gestellt wird, weil die Polizei wissen möchte, wo denn die mutmaßliche Tat stattgefunden haben soll (nämlich womöglich in oder nahe bei der damaligen Wohnung des Beschuldigten), dann kann eine Antwort auf diese Frage m.E. durchaus eine Teileinlassung zur Sache sein.

  3. Erst von irgend einem Magazin zur Top-Anwältig gewählt, dann wird fleißig gebloggt.
    Nattürlich nicht über den Alltag, sondern über Kinderschänder.

    Wer solche Leute verteidigt macht sich genau so schuldig als wie jemand der ein entführtes Flugzeug nicht abschiesst!!1

    1. “Wer solche Leute verteidigt macht sich genau so schuldig als wie jemand der ein entführtes Flugzeug nicht abschiesst!!”

      Lesen sie bitte die Antwort der Bundesverfassungsgerichts. Das hat bereits eine ganz klare Antwort basierend auf §1 unseres Grundgesetzes gefasst.
      Sehr schön auch der Kommentar von Thomas Fischer.

      Der Film dazu war einfach nur Murks und er emotionalisierte ein Thema was rechtlich bereits geklärt ist.

      Nur mal so am Rande, sie wollen also 164 Menschen vorab töten, obwohl sie nicht mal wissen, ob das Flugzeug nicht im letzten Moment das Stadion verpasst oder die Passagiere das Flugzeug unter Kontrolle bringen?

      Sie haben hier gerade eine sehr triviale Lösung für ein komplexes Problem geliefert, was sie nicht einmal verstanden haben.
      Nebenbei auch “Kinderschänder” können sich als unschuldig herausstellen.
      Also noch so eine triviala Pauschallösung für einen komplexen Vorgang.

      Als Wahl’o’mat hätte ich ihnen jetzt die AfD vorgeschlagen.

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